Energieausweise

Energieausweis?

Einen Energieausweis muss man für bestimmte Zwecke anfertigen lassen. Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Ebenso bei einem Neubau.

Auch bei umfassender Sanierung eines Gebäudes ist ein Energieausweis Pflicht. Im Zuge einer Energieberatung ist dies allerdings leicht gemacht.

Es gibt grundsätzlich 2 verschiedene Arten von Energieausweisen. Diese werden weiter unten erklärt.

Energieausweis

Anfrage

Mit dieser Anfrage können Sie unverbindlich ein Angebot anfordern. Durch das Ausfüllen aller Felder sind alle relevanten Fragen bereits geklärt.

Ebenso lässt sich anhand der Fragen klären, welche Art des Energieausweises benötigt wird.

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises müssen von insgesamt 3 Jahren die Verbräuche der Heizung bekannt sein. Idealerweise belegbar anhand von Heizkostenabrechnungen.

Verbrauchsausweis

Dieser vereinfachte Ausweis basiert auf dem Energieverbrauch der vergangenen Jahre und kann einfach erstellt werden. Dies ist für die meisten Gebäude möglich.

Ausnahmen sind natürlich Neubauten, ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten oder andere bei fehlenden Verbrauchsdaten.

Bedarfsausweise

Bedarfsausweise basieren auf einer theoretischen Bilanzierung des gesamten Gebäudes. Unter Berücksichtigung der Gebäudehülle, der Geometrie und der Anlagentechnik.

Dies ist etwas aufwendiger, dafür aber aussagekräftiger als der vereinfachte Verbrauchsausweis. Zusätzlich sind die Bedarfsausweise auch in jedem Fall rechtsgültig.

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